Wichtige Info für Mitglieder und Kunden des YSVÖ !
Um kurz vor dem wohlverdienten Yachturlaub keine böse Überraschung zu erleben, möchten wir euch nochmals über Sonderfälle in Kroatien informieren.
Ein Chartergast hat über einen augenscheinlich kroatischen Agenten eine Yacht gechartert, den Chartervertrag unterzeichnet sowie den gesamten Charterpreis per Überweisung bezahlt - ein grundsätzlich üblicher Ablauf.
Eine Woche vor Charterbeginn wurde er von dem Agenten informiert, das er die Yacht nicht übernehmen kann, da sein Bootsführerschein nicht gültig wäre (obwohl nach IC-Richtlinien absolviert).
Nach Recherchen ist hervorgekommen, das dieser Agent den Firmensitz in den USA hat und die Yacht offensichtlich doppelt verchartert wurde.
Bei einem weiteren Fall hat ein Kunde eine 18 Meter Motoryacht mit über 30 BRZ gechartert und bezahlt. In der vermeintlichen Annahme, mit dem amtlichen IC für den FB 2, ausgestellt von der via donau (bis 300 BRZ und 24 Meter Bootslänge) einen gültigen Bootsführerschein für diese Yacht zu besitzen, wurde er von der Charterfirma in Kroatien eines besseren belehrt. In Kroatien gilt das amtliche IC für den FB 2 für Charteryachten unter kroatischer Flagge nämlich nur bis 30 BRZ.
Uns bekannte Probleme mit Bootsführerscheinen (ohne IC) gibt es immer wieder bei:
Croatia Yachting (Achtung - verwenden oft Agenturen dazwischen !)
Adria Yachting d.o.o. (Achtung - verwenden oft Agenturen dazwischen !)
BavAdria Yachtcharter (Achtung - verwenden oft Agenturen dazwischen !)
Trend Travel
Obwohl es sich hier um Einzelfälle handelt, empfehlen wir unseren Kunden eindringlich, bei renommierten Unternehmen zu chartern und sich vor Abschluss eines Chartervertrages und Bezahlung der Charterkosten von der jeweiligen Charterfirma bestätigen zu lassen, das der vorliegende Bootsführerschein als auch das SRC-Funkzertifikat für die gecharterte Yacht gültig ist.
Wir hoffen, mit diesen Informationen geholfen zu haben und wünschen unseren Kunden einen wunderschönen und erholsamen Sommer !
Euer YACHTSPORTVERBAND ÖSTERREICHS